- Leihbücherei
- Leih|bü|che|rei 〈f. 18〉 (Unternehmen mit) Bücherei zum gewerbsmäßigen Ausleihen von Büchern; Sy Leihbibliothek
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Leih|bü|che|rei, die:Bücherei, die im Allgemeinen Unterhaltungsliteratur, Sachbücher u. Ä. für eine befristete Zeit gegen Entgelt ausleiht.* * *
Leihbücherei,1) umgangssprachlich für: Bücherei, Stadtbücherei.2) Leihbuchhandel, privater gewerblicher Betrieb, der Bücher gegen Gebühr für eine befristete Zeit ausleiht. Im ausgehenden 17. Jahrhundert aufgekommen, erlebten Leihbüchereien im 18. Jahrhundert ihre Blütezeit, im 19. Jahrhundert begann ihr Rückgang. Mit der seit dem Zweiten Weltkrieg zunehmend verbesserten bibliothekarischen Infrastruktur einerseits und dem Wandel im Leseverhalten und auf dem Medienmarkt andererseits sind Leihbüchereien heute ohne Bedeutung. Abgewandelte Ausformungen kennt man als Zeitschriftenlesezirkel und Videotheken.* * *
Leih|bü|che|rei, die: Bücherei, die im Allgemeinen Unterhaltungsliteratur, Sachbücher u. Ä. für eine befristete Zeit gegen Entgelt ausleiht.
Universal-Lexikon. 2012.